Schutz der Religionsfreiheit und deren Ausübung

Bereits kurz nach dem zweiten Weltkrieg 1948 wurde von der UNO im Paragraph 18 der Schutz von persönlichem Glauben und deren Ausübung festgeschrieben.

Ein kleines Schweizer Filmstudio hat sich jetzt aufgemacht und dazu einen kleinen Clip produziert, mal so zum Nachdenken.

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