Schau auf die Straße!

Ich denke mal, dass viele von euch die ein Auto fahren, schon mal am Handy was gemacht haben. Nur mal kurz eine SMS schreiben, das ist ja schnell erledigt, oder an das Handy ran gehen, ich schau ja auf die Straße.

Allein so eine „kleine“ Ablenkung kann fatale Folgen haben.   

In Deutschland ist es zudem verboten, das Handy während der Fahrt zu berühren, außer es ist runtergefallen, oder du möchtest es umlagern.

Wenn du mit dem Handy am Steuer erwischt wirst, dann kann dich das 60€ und  einen Punkt in Flensburg kosten – Also ich würde mit dem Geld z.B. lieber etwas Essen gehen.

Wenn du nun unbedingt schauen musst, wer dir geschrieben hat, oder wenn du unbedingt telefonieren musst, oder was weis ich, was du unbedingt mit deinem Handy machen musst, dann gibt es ein paar Möglichkeiten, dass du das machen kannst:

Du bist auf der Autobahn / Schnellstraße mit deinem Kumpel / deiner Freundin, dann kannst du auch einfach den Beifahrer bitten, dass er schnell an das Handy rangehen soll, bzw. eine SMS verfasst. Wenn du alleine im Auto bist, dann musst du wohl oder übel die nächste Ausfahrt nehmen und dir eine Möglichkeit zum Parken suchen.                                                                   

Wenn du in der Stadt alleine unterwegs bist, dann ist es viel einfacher eine Parkmöglichkeit zu finden. Du kannst auch an einer roten Ampel den Motor ausmachen und dann kurz auf dein Handy schauen, aber das Handy muss wieder aus der Hand sein, bevor du den Motor wieder anmachst.              

Du kannst dir auch eine Freisprechanlage besorgen, damit kannst du dann auch unter der Fahrt telefonieren, solange du nicht dein Handy berühren musst.                                                         

Ich möchte an dich appellieren, wenn du Auto fährst, dann hast du nicht nur die Verantwortung für dich selbst, sondern auch die Verantwortung für die Leute die mit dir am Straßenverkehr teilnehmen.

§1 STVO

(1) „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“

(2) „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

 http://dejure.org/gesetze/StVO/1.html
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